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   LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2017,9234
LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14 (https://dejure.org/2017,9234)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25.01.2017 - L 9 KR 164/14 (https://dejure.org/2017,9234)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 25. Januar 2017 - L 9 KR 164/14 (https://dejure.org/2017,9234)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Krankenversicherung

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 12 SGB 5, § 39 Abs 1 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 2 SGB 5, § 109 Abs 4 S 3 SGB 5, § 112 SGB 5
    Krankenversicherung - Krankenhausabrechnung (hier: transanale Resektion der distalen Rektumampulle [STARR]) - Kodierung der Hauptdiagnose bei mehreren Diagnosen (hier: Rektumprolaps bei hinzutretender Rektozele) und gleichhohem Ressourcenverbrauch - Aufklärung des ...

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 362 BGB, § 109 SGB 5, § 112 SGB 5
    Krankenhausbehandlung - Kodierrichtlinien - Hauptdiagnose - Ressourcenverbrauch - Wiederaufleben oder Neubegründung einer Schuld

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung; Kodierung der Hauptdiagnose bei Rektum Prolaps und hinzutretender Rektozele; Anforderungen an die Aufklärung des Versicherten bei der Darstellung einer wissenschaftlich anerkannten ...

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Krankenversicherung

  • rechtsportal.de

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 66 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Krankenhäusern | Fallpauschalen | Hauptdiagnose/Ressourcenverbrauch/Wiederaufleben einer Schuld (Rektumprolaps)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (14)

  • BSG, 05.07.2016 - B 1 KR 40/15 R

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Erteilung einer plausiblen Schlussrechnung an

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Eine Krankheit oder Beschwerde, die gleichzeitig mit anderen Krankheiten oder Beschwerden die Aufnahme in das Krankenhaus veranlasst, ist Nebendiagnose, wenn sie nicht für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat (BSG, Urteile vom 21. April 2015 - B 1 KR 9/15 R - und vom 05. Juli 2016 - B 1 KR 40/15 R -, juris).
  • BSG, 10.03.2015 - B 1 KR 2/15 R

    Vergütung einer stationären Behandlung - Krankenhaus trägt das Risiko der

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Das SGB V macht keine Ausnahme hiervon für Krankenhausbehandlung (BSG, Urteil vom 10. März 2015 - B 1 KR 2/15 R -, juris, m.w.N.).
  • BGH, 27.06.2008 - V ZR 83/07

    Erfüllung der Kaufpreisschuld des Käufers durch finanzierende Bank

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Der Eintritt der Erfüllungswirkung und somit das Erlöschen der Schuld ist als rechtsvernichtende Einwendung von Amts wegen zu berücksichtigen (Buck-Heeb in: Erman, BGB, 14.A., Vorbemerkung vor § 362ff, Rn. 1) und kann nicht rückgängig gemacht werden (BGH, Urteil vom 27. Juni 2008 - V ZR 83/07 -, Rn. 26, juris).
  • BSG, 21.04.2015 - B 1 KR 9/15 R

    Krankenversicherung - Vergütung stationärer Krankenhausbehandlung - mehrere in

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Eine Krankheit oder Beschwerde, die gleichzeitig mit anderen Krankheiten oder Beschwerden die Aufnahme in das Krankenhaus veranlasst, ist Nebendiagnose, wenn sie nicht für Untersuchung und/oder Behandlung die meisten Ressourcen verbraucht hat (BSG, Urteile vom 21. April 2015 - B 1 KR 9/15 R - und vom 05. Juli 2016 - B 1 KR 40/15 R -, juris).
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 2/12 R

    Krankenversicherung - keine Kostenübernahme einer nicht dem allgemein anerkannten

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Die Therapie muss in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sein (BSG, Urteile vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, und vom 07. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 07.05.2013 - B 1 KR 44/12 R

    Krankenversicherung - Systemversagen bei objektiv willkürlicher Nichtempfehlung

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Die Therapie muss in einer für die sichere Beurteilung ausreichenden Zahl von Behandlungsfällen erfolgreich gewesen sein (BSG, Urteile vom 21. März 2013 - B 3 KR 2/12 R -, und vom 07. Mai 2013 - B 1 KR 44/12 R -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 22.07.2004 - B 3 KR 21/03 R

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung - Vergütung - Arzneimittelversuch -

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Der Senat entnimmt dem von der Klägerseite im Erörterungstermin am 25. Februar 2016 überreichten Aufklärungsbogen (Stand "05/08", herausgegeben von der Thieme Verlagsgruppe und empfohlen vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V.) bezüglich der "Operation zur Behandlung von Entleerungsstörungen mittels Stanz-Klammerapparat (S.T.A.R.R.-Operation)", dass diese Methode "eine relativ neue, noch nicht allgemein eingeführte Methode [ist], die sich noch in der klinischen Erprobung befindet, bei der Langzeitergebnisse fehlen und es zu nicht bekannten Komplikationen, Risiken und Nebenwirkungen kommen kann." Methoden im Stadium der Erprobung wären jedoch, selbst als Teil einer klinischen Studie, im Rahmen der GKV nicht vergütungsfähig (Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen , BT-Drucksache 11/2237 S. 157; BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 1 KR 104/15 - beide juris).
  • BSG, 14.10.2014 - B 1 KR 25/13 R

    Vergütung stationärer Krankenhausleistungen durch die gesetzliche

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Da das DRG-basierte Vergütungssystem vom Gesetzgeber als jährlich weiterzuentwickelndes (§ 17b Abs. 2 S. 1 KHG) und damit "lernendes" System angelegt ist, sind bei zutage tretenden Unrichtigkeiten oder Fehlsteuerungen in erster Linie die Vertragsparteien berufen, diese mit Wirkung für die Zukunft zu beseitigen (BSG, Urteil vom 14. Oktober 2014 - B 1 KR 25/13 R -, juris, m.w.N.).
  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R

    Krankenhaus - Vergütung im Fallpauschalensystem nur für erforderliche stationäre

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Die Erfüllung dieser Forderung führte zu ihrem Erlöschen (§ 362 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB -), zumal keine Anhaltspunkte erkennbar sind, dass die Beklagte nur unter Vorbehalt geleistet hat (zu den Konsequenzen einer Zahlung unter Vorbehalt: BSG, Urteil vom 30. Juni 2009 - B 1 KR 24/08 R -, juris; allgemein: Kerwer in: Herberger/Martinek/Rüßmann u.a., jurisPraxisKommentar-BGB, 7. A., § 362 Rd. 33; Münchener Kommentar zum BGB / Fetzer, 7. A. § 362 Rn. 5; Olzen, in: Staudinger, Kommentar zum BGB, 2016, § 362 Rd. 26ff; jeweils m.w.N.).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 25.01.2017 - L 9 KR 164/14
    Der Senat entnimmt dem von der Klägerseite im Erörterungstermin am 25. Februar 2016 überreichten Aufklärungsbogen (Stand "05/08", herausgegeben von der Thieme Verlagsgruppe und empfohlen vom Berufsverband der Deutschen Chirurgen e.V.) bezüglich der "Operation zur Behandlung von Entleerungsstörungen mittels Stanz-Klammerapparat (S.T.A.R.R.-Operation)", dass diese Methode "eine relativ neue, noch nicht allgemein eingeführte Methode [ist], die sich noch in der klinischen Erprobung befindet, bei der Langzeitergebnisse fehlen und es zu nicht bekannten Komplikationen, Risiken und Nebenwirkungen kommen kann." Methoden im Stadium der Erprobung wären jedoch, selbst als Teil einer klinischen Studie, im Rahmen der GKV nicht vergütungsfähig (Entwurf eines Gesetzes zur Strukturreform im Gesundheitswesen , BT-Drucksache 11/2237 S. 157; BSG, Urteil vom 22. Juli 2004 - B 3 KR 21/03 R - Sächsisches Landessozialgericht, Urteil vom 23. Juli 2015 - L 1 KR 104/15 - beide juris).
  • BSG, 22.08.2013 - B 14 AS 75/12 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Eingliederungsleistung - Arbeitsgelegenheit -

  • LSG Sachsen, 23.07.2015 - L 1 KR 104/15

    Krankenversicherung - evidenzbasierte Medizin; Lipödem; Liposuktion; neue

  • LSG Berlin-Brandenburg, 27.03.2007 - L 30 AL 34/04

    Insolvenzgeld - Erfüllung des Arbeitsentgeltanspruchs durch Zahlung für Zeiten

  • BAG, 10.02.1972 - 5 AZR 393/71

    Lohnfortzahlungsanspruch - Aufrechnung - Cessio legis - Abtretung - Krankenkasse

  • SG Berlin, 07.02.2019 - S 72 KR 2402/13

    Krankenversicherung - Krankenhaus - Vergütung einer neuen Behandlungsmethode -

    Der Vergütungsanspruch für die Krankenhausbehandlung und damit korrespondierend die Zahlungsverpflichtung einer Krankenkasse entsteht - unabhängig von einer Kostenzusage - unmittelbar mit der Inanspruchnahme der Leistung durch den Versicherten kraft Gesetzes, wenn die Versorgung in einem zugelassenen Krankenhaus erfolgt und i.S.v. § 39 Abs. 1 S. 2 SGB V erforderlich und wirtschaftlich ist (vgl. hierzu Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25. Januar 2017 - L 9 KR 164/14 -, Rn. 20, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2018 - L 5 KR 448/17

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Denn es ist weder vorgetragen noch sonst aus den Akten ersichtlich, dass die Beklagte diese Zahlung nur vorläufig oder unter Vorbehalt vorgenommen hätte (vgl. zu dieser Möglichkeit im Einzelnen BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 24/08 R Rn. 36 f.; LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 25.01.2017 - L 9 KR 164/14 Rn. 15).

    Ebenso fehlt jeder Anhaltspunkt dafür, dass das Schuldverhältnis nachträglich wiederaufgelebt wäre (dazu LSG Berlin Brandenburg, Urteil vom 25.01.2017 - L 9 KR 164/14 Rn. 16).

  • SG Aachen, 10.03.2021 - S 1 KR 506/19
    Sie meint die ursächliche Auslösung des stationären Behandlungsgeschehens (u.a. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.01.2017 - L 9 KR 164/14).
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